Der Anteilseigner ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Beteiligung an Kapitalgesellschaften oder als Inhaber eines Investmentzertifikats oder eines sonstigen Anteilscheins erworben hat.
Das Geld in Höhe von 110.000 Goldmark wurde neben den Ersparnissen des Verbandes vor allem über Anteilscheine, die an die Mitglieder verkauft wurden, aufgebracht.
Im weiteren Sinne bezeichnet man umgangssprachlich als Anteilscheine auch die Wertpapiere („Anteilpapiere“), in denen Mitgliedschaftsrechte an Kapitalgesellschaften verbrieft sind (wie Aktien).