Während der Binnenhandel fast ausschließlich in der Hand von Einheimischen lag, wurde der Außenhandel weitgehend von europäischen Handelshäusern betrieben.
Die Regierung schützte die inländische Produktion, einerseits durch Importsubstitutionen und andererseits durch Exportförderungen, womit das permanente Außenhandels- und Zahlungsbilanzdefizit verringert werden sollte.
Trotz devisenschonender Clearing-Verträge und einem Anwachsen des Binnenhandels wurde bis 1936 das Volumen des Außenhandels nicht wesentlich vergrößert.