Umgangssprachlich werden mit diesem Begriff auch Sachverhalte beschrieben, die nicht der juristischen Definition von Betrug entsprechen, sondern Bauernfängerei sind.
Bauernfängerei bezeichnet eine Art von Täuschung bis hin zum Betrug, bei der davon ausgegangen wird, dass ein Vertragspartner die Modalitäten entweder nicht versteht oder relevante Passagen (Kleingedrucktes) überliest.