Vermögensmehrungen im Privatbereich, z. B. Erbschaften, Schenkungen, Lottogewinne, Aufwandsentschädigungen für Blutspender oder Finderlöhne, fallen begrifflich nicht unter die Einkünfte.
Darüber hinaus sind Verwandtenspenden tendenziell eher unsicher, da aus falsch verstandener Hilfsbereitschaft manche Leiden verschwiegen werden, die bei einem „normalen“ Blutspender zum Ausschluss geführt hätten.
Der Anteil der Blutspender schwankt trotz grundsätzlich hohem Interesse, das durch populärwissenschaftliche Zeitschriften bedient wird, regional stark.