Die Zulassungsbescheinigung gibt zwar keinen Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse am Kfz, weil nicht der Eigentümer, sondern der Halter des Kraftwagens eingetragen ist.
Im Jahr 1910 wurde gesetzlich geregelt, dass Kraftwagen ihre Fahrgeschwindigkeiten innerhalb von Ortschaften nicht mehr unter 15 km/h drosseln mussten.
Danach war er vorübergehend Offizier z.b.V., bis er zu einem unbekannten Zeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte 1943 zum Kommandeur der Luftwaffen-Transport- und Kraftwagen-Verbände ernannt wurde.