Als Nachsorge bezeichnet man in der Medizin die planmäßige Nachuntersuchung von Patienten nach einer abgeschlossenen oder vorläufig abgeschlossenen Behandlung.
Davon wurden regelmäßig 80.000 Personen für Nachuntersuchungen und ca. 250.000 Personen für nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgemerkt.