Das Parkverbot kann durch nationale Verkehrsvorschriften vorgeschrieben sein (beispielsweise allgemeines Parkverbot auf Überlandstraßen) oder durch Verkehrszeichen (Signale) und/oder Bodenmarkierungen kenntlich gemacht werden.
2009 wurden von der Stadtverwaltung mehrere Vorschriften erlassen, wie ein Parkverbot über vier Tage, Verbot von Alkoholkonsum und öffentlichem Urinieren.
Außerdem parkte er regelmäßig und widerrechtlich sein Privatfahrzeug im Parkverbot in der Nähe des Hauptquartiers, ohne jemanden darüber zu informieren.