2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine Staffelung der Schulgelder geeignet ist, Schulgelder so zu erheben, dass sie dem Sonderungsverbot genügen.
Nach Abschluss der Volksschule 1889, ein Besuch des Gymnasiums blieb ihm aufgrund des zu hohen Schulgeldes verwehrt, erlernte er den Beruf des Schreiners.