Bei allen Zweirichtungsradwegen ist über den Warte- und Stoppschildern (Zeichen 205/206) einmündender Nebenstraßen das Zusatzzeichen 1000-32 anzubringen, das auf Radverkehr aus beiden Richtungen hinweist.
Schwerpunkte hierbei sind: rechts vor links, Kreisverkehr, das richtige Anfahren auf der Straße, Fußgängerüberwege, Baustellen (Straßeneinengungen) und Stoppschilder.
Es war in diesem Jahr bereits der zweite Unfall mit Todesfolge an dieser Kreuzung, so dass die Stadt hier ein größeres Stoppschild und später eine Ampelanlage errichtete.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h. Die meisten Bahnübergänge sind mit Andreaskreuzen und Stoppschildern gesichert; sieben Bahnübergänge verfügen über eine Lichtzeichenanlage.