Bei Weglassen des Rückenstücks wurde das Bruststück als sogenannte Kreuzbrust getragen, welche mit überkreuzten, metallbeschlagenen Riemen am Leib des Trägers zu fixieren war.
Im Fall einer Insolvenz des Betreibers des Bestattungswaldes muss ein kommunaler Träger den Bestattungswald bis zum Ablauf der Mindestruhezeit der letzten Bestattung weiter unterhalten.