Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur dann zu einer Aufhebung der ergangenen Entscheidung führen, wenn diese auf dem Verstoß beruht.
Offiziell betroffen waren diesmal elf Sportler, denen aufgrund von Verstößen gegen die Dopingbestimmungen ihre Platzierungen/Medaillen aberkannt werden mussten.
Bei einem Verstoß kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten; die Einleitung eines solchen Verfahrens seitens der Kommission wird aber allgemein nicht erwartet.