Innerhalb der Stadtgrenzen hatten römische Bürger ein Provokationsrecht gegenüber der Volksversammlung, wenn sie sich durch die Gewalt staatlicher Magistrate beeinträchtigt sahen.
Weil er in politischen Fehden, besonders Streitfragen in der Volksversammlung und im Senat, keine Zurückhaltung übte, war er teils großen Anfeindungen seiner Gegner ausgesetzt.