Ähnliche Warnzeichen, wie zum Beispiel der vor der Missachtung des Fischfangverbots warnende „Fischstock“, existierten für andere Formen der Übertretung.
2-Chlorethanol ist ein gefährliches Gift, da nach Hautkontakt mit der Flüssigkeit meist eine örtliche Reizwirkung fehlt, die als Warnzeichen dienen könnte.
Die Entscheidung zum Anzeigen des Warnzeichens orientiert sich meist an subjektiven Gesichtspunkten und ist mehr oder weniger eine Gefühlssache der Schiedsrichter.