Auch die früheren Resolutionen 678 (die 1991 erfüllt worden war) und 687 (die keine militärischen Konsequenzen androhte) boten ihrer Ansicht nach keine Rechtsbasis.
Sein weitgehendes Schweigen über seine geheimdienstliche Tätigkeit sei auf eine Schweigeverpflichtung zurückzuführen, bei deren Bruch ihm „schärfste“ Konsequenzen angedroht worden waren.
Für die Kinder, denen eine harte Strafe angedroht worden war, hatte das verbotene Spielzeug nach wie vor dieselbe Attraktivität; ihr Verhalten war ausreichend extrinsisch motiviert.