Diese Hinrichtungsart galt gegenüber der Vollstreckung der Todesstrafe durch den Strang, durch Rädern oder auf sonstige Weise nicht als ehrenrührig und war andernorts dem Adel vorbehalten.
Ein gebrochenes Heiratsversprechen galt als ehrenrührig, war aber kein schweres Vergehen und hätte ohne Strafe durch den Ehrenrat der Marine enden können.
Diese überließen das Tagesgeschäft lieber Vertretern und hielten an einer aristokratischen Lebensweise fest, in der Handel als ehrenrühriges Metier galt.