Durch das in-Fristen-setzen wurde der Bergwerksbesitzer von der Pflicht entbunden, sein Bergwerk in Betrieb zu halten, ohne gleichzeitig auf seinen Besitz zu verzichten.
Durch die psychische Belastung erleidet sie Schwangerschaftskomplikationen und muss unter Bewachung in die Geburtsklinik gebracht werden, wo sie entbindet.
Bereits 1900 hatte er sich von pastoralen Aufgaben zur Bekehrung entbinden lassen, um sich Erziehungs- und Gesundheitsfragen in der Gemeinde zu widmen.