Die Strecke wurde zur Inspektion durch Eisenbahnmitarbeiter und Journalisten freigegeben, woraufhin einige Berichte darüber in der Fachpresse erschienen.
Nur Priester (oder Menschen mit priesterlichen Funktionen) können diese Kräfte in einer für die Gemeinschaft heilbringende Form freigeben, während Unbefugte nur allgemeines Unheil heraufbeschwören würden.
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die vom Bundeskanzleramt als Aufsichtsbehörde gesperrten Archivbestände jedoch überwiegend freigegeben werden.