In Abgrenzung zur nationalen Amtshaftung wird diese unionsrechtliche Haftung für Schäden, welche die staatlichen Organe durch den rechtswidrigen Vollzug des Unionsrechts anrichten, Staatshaftung genannt.
Eine Besitzentziehung oder Besitzstörung gegen den Willen des Besitzers (Verbotene Eigenmacht) ist rechtswidrig, es sei denn, die Entziehung oder Störung ist ausnahmsweise gesetzlich gestattet.
Eine Strafbarkeit wegen schwerer Körperverletzung setzt demnach zunächst voraus, dass der Täter den Tatbestand der Körperverletzung vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft erfüllt hat.
Letztlich wäre eine unfreiwillige Identitätsfeststellung durch die Polizei sowohl rechtswidrig als auch unverhältnismäßig (Grundrechtseingriff vs. unzufriedener Kunde).