Einer weiteren Urkunde von 1266 zufolge, vermachte ein Prediger der hannoverschen Marktkirche einen Teil seiner Güter in Vorenwalde einer anderen Kirche.
Beim Verschaffungsvermächtnis vermachte der Erblasser nicht ihm gehörende Sachen, die der Erbe zu erwerben und an den Vermächtnisnehmer auszufolgen hatte.