Das Gesamtvermögen der Heiligenvogtei reichte dafür mit der Zeit nicht aus, so dass die Gemeinden Mittel zusteuern oder sogar vorschießen mussten, die sie nur zum Teil ersetzt bekamen.
Außerdem müssen die dem Beschuldigten voraussichtlich erwachsenden Kosten, etwa für dessen anwaltliche Vertretung und die Gerichtskosten vorgeschossen werden (, StPO).
Damit war die Kette des Geldverleihs aber noch nicht beendet, denn der Radmeister musste den Grubengewerken Geld vorschießen, damit diese überhaupt Erz fördern konnten.