Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
I S. 562) wurde es den Wirtschaftsbetrieben der öffentlichen Hand zur Pflicht gemacht, die Jahresabschlüsse ihrer Betriebe durch Bilanzprüfer prüfen zu lassen.
I S. 180) wurde bestimmt, dass in Ländern, die über eigene überörtliche Prüfungseinrichtungen verfügten, diese anstelle von Wirtschaftsprüfern als Bilanzprüfer bestellt werden können.