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Definitionen von „Pensionsgeschäft“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Pen·si·o̱ns·ge·schäft <-s, -e> [paŋzi̯.../pɛnzi...]

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Dazu stehen verschiedene Instrumente, etwa Diskontpolitik, Pensionsgeschäfte, Lombardpolitik oder Spitzenrefinanzierung zur Verfügung.
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Bei einem unechten Pensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vermögensgegenstand wieder zurückzuverkaufen.
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Ebenso wie ihre kurzfristigen Pendants, die wöchentlich angebotenen Hauptrefinanzierungsgeschäfte mit einwöchiger Laufzeit, werden auch längerfristige Refinanzierungsgeschäfte entweder als Pensionsgeschäfte oder mittels Pfandkrediten realisiert.
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Das echte Pensionsgeschäft ähnelt aus Sicht des Pensionsgebers einem unbedingten Termingeschäft (siehe Terminkontrakt).
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Auch Zentralbanken agieren als Pensionsnehmer, wenn sie über Pensionsgeschäfte Kredite an die Geschäftsbanken zu deren Refinanzierung vergeben (Offenmarktpolitik).
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Ein Pensionsgeschäft ist ein Vertrag, mit dem der Eigentümer eines Vermögensgegenstandes (der Pensionsgeber) diesen an den Pensionsnehmer unter Eingehen einer Rückkaufverpflichtung für eine begrenzte Zeit veräußert.
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Geschäftsbanken können kein Geld schaffen - sie können nur Kredite vergeben und die daraus resultierenden Sicherheiten der jeweiligen Zentralbank zum Pensionsgeschäft oder Forderungen zum Ankauf anbieten, wenn diese notenbankfähig sind.
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Zur Rückführung der Leihe beziehungsweise des Pensionsgeschäftes muss der Leerverkäufer den verkauften Wert zu einem zukünftigen Zeitpunkt zurückkaufen.
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In wirtschaftlicher Hinsicht ähnelt ein Pensionsgeschäft einem mit dem Vermögensgegenstand besicherten kurzfristigen Kredit, den der Pensionsnehmer dem Pensionsgeber gewährt.
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Bei einem unechten Pensionsgeschäft hat dagegen der Pensionsnehmer den übertragenen Vermögensgegenstand in seiner Bilanz auszuweisen.
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