Sein Prinzip, die Forderung nach der Übersendung interner Geschäftsunterlagen mit der Androhung eines Negativ-Ratings zu verbinden, wurde ihm als unlauteres Verhalten generell untersagt.
Der Schuldner verbindet die Übersendung der Urkunde zweckmäßigerweise mit einem Angebot zur Ratenzahlung, um den Gläubiger zugleich von einer Vollstreckung und den auch damit verbundenen Kosten abzuhalten.
Der Lebensversicherer bestätigt das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Übersendung der Urkunde über den Versicherungsvertrag, der Versicherungsschein genannt wird.