Die Fähigkeit der Übertragbarkeit von Wissen, nicht nur zwischen den Unternehmen aber auch innerhalb eines Unternehmens, stellt sich als problematisch dar.
Die Übertragbarkeit von Rechtsobjekten sorgt für ihre Fungibilität oder Mobilität, so dass sie nicht dauerhaft bei ihrem Rechtsinhaber verbleiben müssen.
In der Studie wurden offenbar weder die Betroffenen selbst untersucht noch eine Übertragbarkeit zwischen der Akrodynie und anderen Quecksilberbelastungen aufgezeigt.