Australisches Uran wird ausschließlich zum Zweck der Erzeugung elektrischer Energie und zur Atomforschung nur in Ländern verkauft, die den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet haben.
So würde beispielsweise niemand ernsthaft behaupten, es sei Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, Nuklearwaffen zu besitzen, nur weil im Atomwaffensperrvertrag allein von Staaten die Rede ist.
Erst später mit der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags im Jahr 1969 galt der Verzicht auch für den Besitz und die Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen.