Die Schnellstraßen waren straßenverkehrsrechtlich entweder als Autobahn oder als Autostraße ausgeschildert, mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten an die Straßenbenützer (→ Einteilung nach der Straßenverkehrsordnung).
Bei der Logistikspur handelt es sich um diejenige Spur, die Baustellenfahrzeuge benutzen, um von der Autobahn zur Baustelle bzw. wieder zurück zu gelangen.