Der Bundespräsident ernennt die deutschen Botschafter und unterzeichnet ein entsprechendes Beglaubigungsschreiben, nachdem der Empfängerstaat zugestimmt hat (sog.
Nachdem er dort einiges gerügt hatte, wurde er vom Ortsvorstand ins Gefängnis eingesperrt, da er das Beglaubigungsschreiben der Regierung nicht dabei hatte und sich somit nicht ausweisen konnte.
Eine Mehrfachakkreditierung setzt daher voraus, dass der Botschafter sein Beglaubigungsschreiben dem Staatsoberhaupt des Empfangsstaates überreicht, in dem er nebenakkreditiert ist.