Erst 1786 wurde das Verbot aufgehoben und den Reformierten der Bau eigener Kirchen zugestanden; ab 1806 waren alle drei Bekenntnisse rechtlich gleichgestellt.
Inschriften unterhalb der Windeisen nennen Stifter oder Namen von Gefallenen, deren Gedächtnis das jeweilige Fenster gewidmet ist, oder formulieren ein Bekenntnis.