Aufsehenerregend war hier eine Klage im Jahr 2003, die abgewiesen wurde, weil der Richter zu dem Entschluss kam, er habe keine Entscheidungsgewalt über den Mond.
Dieselbe Handlung kann eine Handlung im natürlichen Sinne sein, also ein Entschluss und eine Willensbetätigung, oder aber eine rechtliche Handlungseinheit, also die Zusammenfassung mehrerer Handlungen zu einer rechtlichen Bewertungseinheit.