Er muss jedoch Einwendungen gegen eine Abrechnung, die der Vermieter vorgelegt hat, grundsätzlich innerhalb einer Jahresfrist ab Erhalt, das heißt Zugang, der Abrechnung erheben.
Dessen Markteinführung wurde wegen der Halbierung des Umsatzes in Jahresfrist und wegen des stark eingebrochenen Aktienkurses auf frühestens Ende 2016 verschoben.