Nicht wenige Rechtsverhältnisse, die während der Kolonialzeit entstanden waren, blieben weiterhin bestehen – nicht allein solche von weitergeführten Kolonialgesellschaften auf Grundlage des Schutzgebietsgesetzes.
Die Chronik enthält viele, offenbar durch eigene Reisen untermauerte historische und ethnographische Informationen und liefert ein gutes Bild der Struktur der Kolonialgesellschaft.
Bei den Kolonialgesellschaften handelte es sich in der Regel um Gesellschaften für den Betrieb verschiedener wirtschaftlicher Unternehmungen in Kolonien, die meist als private Kapitalgesellschaften organisiert waren.