Mit den Leihgebühren, welche die jeweiligen Museen zahlen mussten, dem Verkauf von Katalogen und entsprechenden Souvenirartikeln wurde zunächst genug Geld erwirtschaftet, um die Gebäude zu sanieren und den Lehrbetrieb fortzusetzen.
Da eine Leihe jedoch stets unentgeltlich ist, es somit keine Leihgebühren geben kann, bedeutet Leihgebühr im allgemeinen Sprachgebrauch eigentlich Mietgebühr.
Die Leihgebühr bezeichnet umgangssprachlich ein Entgelt für die zeitweilige Überlassung einer Sache zum Gebrauch (Nutzung, Vermietung von Gegenständen, Inanspruchnahme).