Die einzelnen Staatsminister und Staatssekretäre sind wie der Ministerpräsident dem Parlament gegenüber politisch verantwortlich und von der Mehrheit der Abgeordneten abhängig.
Die Wahl der Vizepräsidentin im Senat klappt schließlich im ersten Wahlgang, im Repräsentantenhaus kommt dagegen keine Mehrheit für einen der Kandidaten zustande.