Die Nachgebühr für nicht- oder unzureichend freigemachte Sendungen betrug, wie bisher, das Eineinhalbfache des Fehlbetrags und ist auf volle 10 Rentenpfennig aufzurunden.
Dass Briefe mitunter dennoch trotz zu geringen Portos anstandslos transportiert werden, liegt demnach daran, dass die Post aus logistischen Gründen oft keine Nachgebühr erhebt.
Briefe mit diesen Listen konnten durch den Briefkasten aufgeliefert werden, nur Päckchen oder Pakete (ohne Paketkarte, bei der Rücksendung mit Paketkarte, nun mit Nachgebühr).