Fehler in der Spezifikation der Schleife oder der rekursiven Funktion, sowie Eingaben, die nicht der Spezifikation entsprechen, können die Abbruchbedingung unerfüllbar machen.
Die Schirmwicklung darf keine elektrisch geschlossene Schleife darstellen, weshalb die Überlappung der beiden Folienenden elektrisch isoliert sein muss.