Mit dieser Politik wird auf einen Zustand des europäischen Friedens hingewirkt, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangen kann.
Freizeitpolitik soll auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und Zwangslosigkeit beruhen und freiheitliche Selbstbestimmung für alle beteiligten Menschen gewährleisten.
Die christliche Frauenbewegung war eine Bestrebung der Kirchen, für die Selbstbestimmung und Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts innerhalb der Kirchen und der Gesellschaft einzutreten.
Das Gericht begründete dies mit mangelnder Erfolgsaussicht, da die informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt sei, die Maßnahme keine Rasterfahndung darstellte und die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde.