Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall und bei Beschäftigungsverboten auf Grund des Mutterschutzgesetzes, für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld sowie für bestimmte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Als Mitglied mehrerer Aufsichtskommissionen von Einrichtungen der eidgenössischen Sozialversicherungen und Aufsichtsrat der Rentenanstalt gilt er als Experte der Arbeitgeber in den Sozialversicherungen.
Entsprechend sollten mehr Arbeitnehmer in die Sozialversicherung einzahlen oder sollten die Einkommen an die steigende Produktivität stärker angeglichen werden.
Der durchaus vorherrschende Altruismus ist dabei als eine Art allgemeine Sozialversicherung zu sehen, um sich in schlechten Zeiten auf die anderen verlassen zu können.
Diese waren nicht allein „Bismarcks Sozialversicherung“, sondern zahlreiche Organisationen, Parteien und Teile der Bürokratie haben die ursprünglichen Vorstellungen stark modifiziert.