2 der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Denkmalbeirat kann der Denkmalbeirat seinem jährlichen Tätigkeitsbericht einen Wahrnehmungsberichte anschließen.
1928–1930 war dort Bürgermeister und schrieb polemische Tätigkeitsberichte über die Schwierigkeiten einer geordneten Verwaltungstätigkeit an den Gouverneur.
Die Härtefallkommissionen haben die Pflicht, jährliche Tätigkeitsberichte zu erstatten, die teilweise auf den Internetseiten der Innenministerien veröffentlicht werden.