Diese treffen nahezu ausschließlich den Strom aus erneuerbaren Energien, nicht aber den am Terminmarkt vorher verkauften Strom aus Grundlastkraftwerken.
Darüber hinaus ist auch eine Eliminierung der Unsicherheiten durch Kurssicherungsgeschäfte möglich, also durch die Absicherung zukünftiger Devisenzahlungseingänge und -ausgänge über den Terminmarkt.
Der Vertrieb des Stromversorgers kann die für seine Kunden benötigten Mengen am Terminmarkt im Voraus zu einem festen Preis absichern und diesen zuzüglich seiner Marge an seine Kunden weitergeben.