Allerdings kam es seit dieser Zeit zu mehrfachen, medial weit rezipierten Kriminal- und Mordfällen, denen Tramper zum Opfer fielen, dass die Polizei insgesamt Trampen als für nicht empfehlenswert erachtet.
Da dieser nicht hinten sitzen will, fahren beide schließlich ungewöhnlich: Der Fahrer sitzt hinten, wobei der Tramper vor ihm mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzt und ihn umarmt.
Das heißt, dass einheimische Autofahrer verpflichtet sind, Tramper mitzunehmen, da die Automobile nicht den einzelnen Menschen, sondern der Gesellschaft gehören.