Neben diesen Regelungen sind auch die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht u. a.) zu nennen.
Begründet wurde dies mit einer dadurch entstehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Urheberrechte der betroffenen Internetprovider.
Er verhandelte mit den zuständigen Stellen über Zeitungs- und Radiotarife, die Neufassung des Urheberrechts und die Möglichkeit einer Krankenversicherung und Sterbekasse für Autoren.
Grundsätzlich muss der Vertragspartner des Tonträgervertriebes im Besitz der erforderlichen Verwertungsrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstiger Rechte an etwaigen Warenzeichen des Tonträgers sein.