Sie dient zur genaueren Bestimmung des Umfangs und der Art der Ware und wird mitgesendet zur Überprüfung der Vollständigkeit der Warensendung durch den Warenempfänger, sowie zur korrekten und vereinfachten Verzollung.
Diese umfasst neben dem eigentlichen Transport weitere Dienstleistungen wie Lagerhaltung, Lagerhaltungsmanagement, Transporte im Inland, Verzollung und Informationsmanagement.
Ein Schwerpunkt lag dabei auf der notwendigen Verzollung von Massenverbrauchsgütern sowie Luxusgütern wie Kaffee, Branntwein und Zucker, während dementsprechende Verbrauchssteuern abgeschafft werden sollten.
Zweck des Verfahrens ist die Verringerung bzw. der Wegfall von Abgabenzahlungen, die sonst bei der regulären Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (umgangssprachlich: Verzollung) entstünden.