Während Anzahlungen oder Vorauszahlungen vertragliche Regelungen über Teilleistungen darstellen, unterliegen Abschlagszahlungen gesetzlichen Vorschriften.
Fälschlich, da es sich nicht um einen Kredit gegen feste Übernahme der auszugebenden Wertpapiere (Aktien, Anleihen) handelt, sondern um eine Vorauszahlung des Emissionserlöses.
Zahlungsrisiken können durch Anzahlungen, Vorauszahlungen oder Zahlungsgarantien gemindert oder beseitigt werden (beim Exporteur), Lieferrisiken durch Ausfallgarantien, Liefergarantien oder Vertragserfüllungsgarantien (beim Importeur).
Selbst arme Slumbewohner werden ausgenommen, als man ihnen beispielsweise neue Unterkünfte gegen Vorauszahlungen verspricht und sie gefälschte Verträge unterschreiben lässt.