Zuvor hatten sie mehrere Einzel- und Kollektiveingaben verfasst und darin einen wirklichen Wehrersatzdienst ohne den Einsatz an militärischen Objekten gefordert.
Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit nach diesem Artikel zählen allerdings z. B. Arbeitspflichten im Strafvollzug, im Wehr- und Wehrersatzdienst oder bei Katastrophenfällen.