Die genetische Übereinstimmung zwischen Elternteilen und Kindern erhöht sich, wenn beide Eltern selber bereits miteinander blutsverwandt sind, weil dadurch mehr übereinstimmende Erbinformationen vererbt werden (siehe auch Cousinenheirat, Verwandtenheirat).
Vorfahr(e) oder weiblich Vorfahrin (von „Fahrender“) bezeichnet einen biologischen Eltern- oder Vorelternteil eines Lebewesens, von dem es in direkter Linie abstammt und dessen blutsverwandter Nachfahre es ist.
Wenn ihr das Land erobert habt, so behandelt die Einwohner stets gut, denn ihr habt nunmehr eine Blutsverwandtschaft/Schwägerschaft mit ihnen (oder) denn ihr seid nunmehr blutsverwandt/verschwägert mit ihnen".
Genetische Beratungsstellen weisen auch in den betroffenen Ländern darauf hin, dass Kinder von eng blutsverwandten Paaren das größere Risiko einer Erbkrankheit oder Behinderung haben als Kinder von nicht verwandten Paaren.