Von ihr beauftragte externe Gutachter prüfen regelmäßig und unangemeldet, ob die Unternehmen die Anforderungen an technische Ausrüstung und Personal erfüllen.
Des Weiteren gibt es jährlich mehrere unangemeldete Kontrollen der Kramladen von Seiten der Obrigkeit, die feststellen, dass keine verbotenen Gewürzmischungen verhandelt werden.