So wurden Beschreibung, Beschriftung und Begrenzung der Blätter vereinheitlicht, die Flächengröße pro Blatt definiert und die lateinische Schrift als Grundlage genommen.
Außerdem wurden eigene Formen von religiösen Übergangsriten (Geburt, Tod) geschaffen bzw. vorhandene Rituale als allgemein bindend erklärt und vereinheitlicht (Initiation, Hochzeit).
Der Steuersatz für juristische Personen wurde mit 12,5 % vereinheitlicht; da Privatvermögensstrukturen nicht veranlagt werden, fällt jedoch lediglich die Mindestertragssteuer an.