Das Gericht begründete dies mit mangelnder Erfolgsaussicht, da die informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt sei, die Maßnahme keine Rasterfahndung darstellte und die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde.
1949 gründete er eine Allianz aus katholischen, evangelischen und freireligiösen Privatschulen, mit dem Ziel, den schulischen Freiheitsraum in der Verfassung und den Schulgesetzen zu wahren.
Deren Aufgabe ist es im Wesentlichen, die Interessen des Landes, der Gemeinden und deren Bürger im Sinne der Hauptregionsstrategien zu vertreten und zu wahren.