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ˈerb·lich1 [ˈɛrplɪç] ADJ

erblich

er·ˈblich2 [ɛɐ̯ˈblɪç] VERB

erblich 3. pers Sg Imperf von erbleichen

Siehe auch: erbleichen

er·ˈblei·chen [-ˈbl͜aiçn̩] VERB intr geh

er·ˈblei·chen [-ˈbl͜aiçn̩] VERB intr geh

Einsprachige Beispiele (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
1711 wurden die Brüder in den erblichen Reichsritterstand erhoben.
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Seit 1892 hielt er, erblich, das zweithöchste Amt in der Verwaltung, das des peshkar.
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Er wurde 1904 in den erblichen Adelsstand erhoben.
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Das Sanfilippo-Syndrom ist eine seltene angeborene, erblich bedingte Stoffwechselerkrankung.
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Später wurde er auch in den erblichen Ritterstand erhoben und das Gut von den üblichen Auflagen und Abgaben befreit.
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1623 zum erblichen Marqués und berief ihn in den Kriegsrat am spanischen Hof.
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Laut Verfassung war die Königswürde erblich für den Erstgeborenen in der agnatischen Linealfolge (Art. 53).
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1557 erhielt er die Besitzungen des ehemaligen Klosters als erbliches Lehen.
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Die Titel sind in Ermangelung männlicher Nachkommen auch in weiblicher Linie erblich.
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Dieser wurde 1816 in den erblichen preußischen Grafenstand erhoben.
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"erblich" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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