Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Freigelassene“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die/der Fre̱i̱·ge·las·se·ne <-n, -n>

fre̱i̱·las·sen <lässt frei, ließ frei, hat freigelassen> VERB mit OBJ

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Freigelassene (ehemalige Sklaven) erhielten Vornamen und den oder die Familiennamen des ehemaligen Herrn.
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Offiziell Freigelassene hatten die meisten Bürgerrechte, sie durften aber keine politischen oder militärischen Ämter ausüben und keine Frauen oder Männer aus dem Senatorenstand heiraten.
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Ihren Verwaltungsapparat stellten die Magistrate selbst, meist waren es Sklaven und Freigelassene.
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Freigelassene Sklaven stiegen in den Status eines Metöken auf.
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Im letzteren Fall konnte der Freigelassene verschiedenen Verpflichtungen gegenüber seinem früheren Herrn unterworfen bleiben.
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Auch viele Sklaven oder Freigelassene waren als Wirte tätig.
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Auch Freigelassene konnten das Bürgerrecht erhalten, meist zusammen mit der Freilassung.
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Prostituierte waren besonders häufig Sklaven, Sklavinnen und Freigelassene.
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Darunter waren viele Freigelassene mit einem weißen Elternteil.
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Auch viele Freigelassene befanden sich unter diesen Dienstgraden.
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